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AGB

Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisebüro (Reisevermittler) zu Stande kommenden Geschäftsbesorgungsvertrages (Reisevermittlungsvertrag). Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB und füllen diese aus.

1. Geltungsbereich

1.1 Vertragsunterlagen
Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der Homepage des Büros näher bezeichnet.
1.2 Ausschließlich Vermittlung
Das Reisebüro tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen u.a.), von fremdveranstalteten Pauschalreisen sowie sonstiger Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des Reisebüros) und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande. Das Reisebüro nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den Leistungserbringern.
1.3 vermittelte Reiseleistungen
Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich. Das Reisebüro ist an den vermittelten Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt.

2. Anmeldung / Buchung / Reiseinformation

2.1 Anmeldung / Buchung
Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung / Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das Reisebüro verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger.
2.2 Reiseteilnehmer
Der Reiseteilnehmer ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag gebunden.
2.3 Vertragspflicht
Die Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch das Reisebüro an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung des Reisebüros verbunden. Das Reisebüro übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.

3. Buchungsbestätigung

3.1 Anmeldungen / Buchungen
Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger schriftlich bestätigt.
3.2 Reiseteilnehmer
Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
3.3 Flugtickets
Flugtickets werden den Reiseteilnehmern grundsätzlich per Post oder per E-Mail als elektronisches Ticket übermittelt. In Ausnahmefällen werden für den Reiseteilnehmer Tickets bei der Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung / Hinterlegung ist die vollständige Zahlung des Reisepreises. Linienflugbuchungen können grundsätzlich nur bis zu drei Tage vor Abflug entgegengenommen werden.
3.4 Pauschalreisen
Bei Pauschalreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen per Post oder am Flughafenschalter. Für Einzelheiten sind die Hinweise auf der Buchungsbestätigung maßgeblich.

4. Haftung des Reisebüros

4.1 Angaben über Reiseleistungen
Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.
4.2 Haftbarkeit Reisebüro
Das Reisebüro haftet bei Schäden nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten.

5. Umbuchungen / Rücktritt

6. Hinweis auf besondere Bestimmungen

6.1 Reisebüro
Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der Homepage des Büros näher bezeichnet.
6.2 Flugreisen
Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der Homepage des Büros näher bezeichnet.
6.3. Aufklärungs- und Hinweispflicht
Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der Homepage des Büros näher bezeichnet.

7. Zahlungsverkehr

7.1 Pauschalreisen
Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters beim Reiseteilnehmer eingeht. Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen sind zu dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig.
7.2 Leistungen ohne Sicherungsschein
Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
7.3 Zahlungsmöglichkeiten

Zahlungen können erfolgen durch:


  • Bankeinzug
  • Kreditkarte
  • Überweisung
  • Barzahlung im Reisebüro
7.4 Abweichende Zahlungsbedingungen
Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der Reiseveranstalter maßgeblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen über Kreditkartennummern oder per Lastschrift eingezogen werden.
7.5 Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte
Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
7.6 Leistungen Reisebüro
Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher u.a. in den Geschäftsräumen des Reisebüros. Werden Dokumente vom Reisebüro an den Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe an einen Überbringer.

8. Verjähung

8.1 Geltungsdauer
Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindern war.
8.2 Allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen
Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

9. Sonstige Regeln

9.1 Deutsches Recht
Es gilt Deutsches Recht.
9.2 Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.
9.3 Gerichtsstand
Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich, soweit es sich um nicht gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.
9.4 Vermittlungsverhältnis
Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff BGB.